Welche Voraussetzungen müssen Lehrkräfte an Privatschulen in Baden-Württemberg haben?
Grundsätzlich sind Schulen in freier Trägerschaft in der Auswahl ihrer Lehrkräfte frei. Allerdings muss der überwiegende Teil der Lehrkräfte (2/3) an Ersatzschulen die Lehrbefähigung für staatliche Schulen besitzen, mithin das 2. Staatsexamen.
Verbeamtete Lehrkräfte können bis zu 15 Jahre für den Dienst an einer Privatschule beurlaubt werden. Es ist auch möglich, im Privatschuldienst verbeamtet zu werden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wer kontrolliert Privatschulen?
Die Schulbehörden wachen über die Einhaltung der Bedingungen und auch über die Qualifikation des Lehrpersonals. Die zuständigen Institutionen für die Weiherbachschule Mühlingen sind das Staatliche Schulamt Konstanz, das Regierungspräsidium Freiburg und das Kultusministerium in Stuttgart.
Wer profitiert von Schulen in freier Trägerschaft?
- SchülerInnen und Eltern:
Sie erhalten ein vielfältiges Angebot weltanschaulicher und pädagogischer Schulkonzepte. Es ist das Recht der Eltern, aus dem Angebot staatlicher und freier Schulträger diejenige Schule auszuwählen, welche den eigenen Vorstellungen am besten entspricht. - Kommunen und Landkreise:
Schulen in freier Trägerschaft stellen einen beachtlichen Standortvorteil dar. Unternehmen achten vermehrt darauf, ob für ihre MitarbeiterInnen eine gute Infrastruktur an Schulen besteht. - Das staatliche Schulsystem:
Es kann innovative Schulkonzepte und neue pädagogische Wege übernehmen, die erfolgreich von Schulen in freier Trägerschaft erprobt wurden, wie dies auch in der Vergangenheit vielfach geschehen ist. Die Konzepte der Ganztagsschule und Schulsozialarbeit kommen beispielsweise aus dem freien Schulwesen.